Adresse
Spreenhagener Str. 3, 15537 Grünheide (Mark)
15537 Grünheide Spreeau
Kommende Veranstaltungen
Es sind momentan keine Veranstaltungen an diesem Ort geplant.
🏫
Familienzentrum Grünheide
Auf dem Löcknitzcampus
📍
An der Löcknitz 8
15537 Grünheide (Mark)
📞
Telefon
03362-886 04 80
🕗
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08 bis 20 Uhr
💬
Sprechzeiten
freitags 09 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
👋
...schauen Sie gerne vorbei!
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15537 Grünheide Spreeau
Es sind momentan keine Veranstaltungen an diesem Ort geplant.
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Lokales Bündnis für Familie

Pauline Thiel
0151-53235243
LBF@gemeinde-gruenheide.de

In der Gemeinde Grünheide (Mark) gibt es ein neues Beratungs- und Unterstützungsangebot: Kerstin Wasmuth ist ab sofort als Koordinatorin für Pflege und aktivierende Seniorenarbeit in allen Ortsteilen unterwegs. „Wir sind sehr froh, dass die Arbeiterwohlfahrt als Träger die Stelle so schnell besetzen konnte und freuen uns auf die Zusammenarbeit“, sagte Bernd Schlüter, Amtsleiter für Familie,…

Nachdem das Familienzentrum Grünheide ins neue Jahr gerutscht ist, kann dieses nun mit neuer Unterstützung starten. Das Team heißt Franzi Lubkoll als neue Mitarbeiterin des Eltern-Kind-Zentrums herzlich willkommen. Für einige Grünheider:innen ist Franzi keine Unbekannte. Die vergangenen 17 Jahre betreute sie im Kinderhaus Kunterbunt die Krippenkinder. “Nachdem mein eigenes Kind aus dem Gröbsten raus ist,…

Liebe Familien! Am Montag, 20.12.2021, gehen wir in den Weihnachtsurlaub und sind ab 03.01.2022 wieder für euch da. Wir wünschen allen eine erholsame Weihnachtszeit und einen fröhlichen Rutsch ins neue Jahr.

§ 72G-Zutrittsgewährung geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen, genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen, Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen:a) Jugendliche…