§ 7
2G-Zutrittsgewährung
- geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
- genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen,
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,
- Personen, die einen auf sie ausgestellten Testnachweis vorlegen:
a) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
b) Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen; die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 bis 7 gelten entsprechend.
Am 04. Dezember 2021 liest die Autorin Roswitha Schreiner ab 16:30 Uhr aus ihrem neuen weihnachtlichen Kinderbuch „Enzo und der Weinachtsmann“ im Eltern-Kind-Zentrum vor.
Anmelden könnt ihr euch online hier oder wie gewohnt unter ekz@gemeinde-gruenheide.de oder unter 03362/8860480.
