Netzwerk
Netzwerk
Eltern
Familien
Kinder
Kinder
Jugend
Jugend
Senioren

🏫

Familienzentrum Grünheide
Auf dem Löcknitzcampus

📍

An der Löcknitz 8
15537 Grünheide (Mark)

📞

Telefon
03362-886 04 80

🕗

Öffnungszeiten
montags bis freitags 08 bis 20 Uhr

💬

Sprechzeiten
freitags 09 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

👋

...schauen Sie gerne vorbei!

Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Beitrag veröffentlicht am

von

Stand: 23.09.2020, URL: https://www.gruenheide-mark.de

Die Gemeinde Grünheide (Mark) setzt sich mit der Webseite https://www.gruenheide-mark.de dafür ein, die digitale Bar­rie­re­frei­heit für Menschen mit Be­hin­de­rungen zu ge­währ­leisten. Wir ver­bes­sern kon­ti­nu­ier­lich die Be­nut­zer­freund­lich­keit für alle und wenden die ent­spre­chenden Stan­dards für die Zu­gäng­lich­keit an.

Die Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für:

die Webseite der Gemeindedie Tou­rismus-Website und das Rats­in­for­ma­ti­ons­system

Die Gemeinde Grünheide (Mark) ist bemüht, ihre Web­seiten und mobile An­wen­dungen im Einklang mit dem Bran­den­bur­gi­schen Be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz (BbgBGG) sowie der Ver­ord­nung zur Bran­den­bur­gi­schen Bar­rie­re­freien In­for­ma­ti­ons­technik (BbgBITV) in Ver­bin­dung mit der Bar­rie­re­freie-In­for­ma­tions-technik-Ver­ord­nung (BITV 2.0) bar­rie­re­frei zu­gäng­lich zu machen. Grund­lage der Bar­rie­re­frei­heit sind die in­ter­na­tional gültigen Web Content Ac­ces­si­bi­lity Gui­de­lines (WCAG 2.1) auf Kon­for­mi­täts­stufe AA und die eu­ro­päi­sche Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Do­ku­mente wird zu­sätz­lich der in­ter­na­tio­nale Standard PDF/UA beachtet.

Be­mü­hungen zur Un­ter­stüt­zung der Bar­rie­re­frei­heit

Die Gemeinde Grünheide (Mark) ergreift die fol­genden Maß­nahmen, um die Zu­gäng­lich­keit zu ge­währ­leisten:

  • Eine Be­auf­tragte für die Bar­rie­re­frei­heit wurde ernannt.
  • Für die Be­schäf­tigten und Beamten wird eine kon­ti­nu­ier­liche Schulung zur Bar­rie­re­frei­heit an­ge­boten.
  • In­ner­halb der Gemeinde gibt es klare Ziele und Ver­ant­wort­lich­keiten für die Bar­rie­re­frei­heit.

Die Gemeinde Grünheide (Mark) ergreift die fol­genden Maß­nahmen, um die Zu­gäng­lich­keit zu ge­währ­leisten:

  • Bar­rie­re­frei­heit ist Teil unseres Leit­bildes.
  • Die Zu­gäng­lich­keit ist Teil unserer internen Richt­li­nien.
  • Ein Be­auf­tragter für Bar­rie­re­frei­heit oder Beamter wurden ernannt.
  • In­ner­halb der Gemeinde gibt es klare Ziele und Ver­ant­wort­lich­keiten für die Bar­rie­re­frei­heit.
  • Wir beziehen Menschen mit Be­hin­de­rungen in unsere Be­nut­zer­test­pro­zesse ein.

Kon­for­mi­täts­status

Die Gemeinde Grünheide (Mark) hält sich an den ak­tu­ellen Standard der Bar­rie­re­frei­heit der Website an WCAG 2.0 Level AA.

Ak­tu­eller Status der In­halts­kon­for­mität:

Teil­weise konform: Einige Teile des Inhalts ent­spre­chen nicht voll­ständig dem Standard für Bar­rie­re­frei­heit.

Bekannte Probleme bei der Bar­rie­re­frei­heit:

Trotz unserer Be­mü­hungen können bei den Be­nut­zern einige Probleme auf­treten. Dies ist eine Be­schrei­bung der be­kannten Probleme bei der Bar­rie­re­frei­heit.
Bitte kon­tak­tieren Sie uns, wenn Sie ein Problem be­ob­achten, das nicht auf­ge­führt ist.

PDF-Do­ku­mente:
Nicht alle PDF-Do­ku­mente ent­spre­chen den Vorgaben der Bar­rie­re­frei­heit.

Einfache Sprache:
Die Er­wei­te­rung um den Me­nü­punkt „Leichte Sprache“ erfolgt zum nächst mög­li­chen Zeit­punkt.

Kom­pa­ti­bi­lität mit Browsern und un­ter­stüt­zenden Tech­no­lo­gien:

Diese Website ist so kon­zi­piert, dass sie mit den fol­genden Browsern kom­pa­tibel ist:

  • Mi­cro­soft Internet Explorer
  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome
  • Opera
  •  Safari

Tech­no­lo­gien

Die Bar­rie­re­frei­heit dieser Webseite hängt von den fol­genden Tech­no­lo­gien ab, um zu funk­tio­nieren:

  • „PHP” (ser­ver­sei­tige Skript­sprache)
  • und „MySQL” (Da­ten­banken)

Be­wer­tungs­me­thoden

Die Gemeinde Grünheide (Mark)  hat die Bar­rie­re­frei­heit dieser Website mit Hilfe der fol­genden Methoden bewertet:
    
Selbst­ein­schät­zung: Die Website wurde intern in der Or­ga­ni­sa­tion bewertet.

Feedback-Prozess 

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Bar­rie­re­frei­heit dieser Website. Bitte kon­tak­tieren Sie uns auf eine der fol­genden Arten:

Fr. Barth, Be­auf­tragte für die Bar­rie­re­frei­heit
Telefon: 03362–58 55 11
An­schrift: Am Markt­platz 1, 15537 Grünheide (Mark)

Fr. Dorsch, Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte
Telefon: 03362–58 55 81
An­schrift: Am Markt­platz 1, 15537 Grünheide (Mark)

info@gemeinde-gruenheide.de

Wir sind bestrebt, Ihnen in­ner­halb von 10 Ar­beits­tagen eine Rück­mel­dungen zu geben.

Durch­set­zungs­ver­fahren

Sollten Sie mit der Be­ar­bei­tung Ihres An­lie­gens eine nicht zu­frie­den­stel­lende oder in­ner­halb eines Zeit­raumes von drei Wochen keine Antwort aus oben ge­nannter Kon­takt­mög­lich­keit erhalten, können Sie bei der Durch­set­zungs­stelle des Landes Bran­den­burg, ein­ge­richtet beim Mi­nis­te­rium für Soziales, Ge­sund­heit, In­te­gra­tion und Ver­brau­cher­schutz des Landes Bran­den­burg – Lan­des­be­hin­der­ten­be­auf­tragte, einen ent­spre­chenden Antrag auf Prüfung der in der Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit ge­nannten Re­ge­lungen und Maß­nahmen stellen. Die Durch­set­zungs­stelle prüft aus in­halt­li­cher Sicht, die Rechts­kraft des Antrags und ordnet im Ein­zel­fall eine tech­ni­sche Über­prü­fung bei der Über­wa­chungs­stelle für Bar­rie­re­frei­heit von Web- und An­wen­dungs­tech­no­lo­gien im Land Bran­den­burg, für die Website an.

Die Durch­set­zungs­stelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Strei­tig­keiten zwischen Menschen mit Be­hin­de­rungen und öf­fent­li­chen Stellen des Landes Bran­den­burg, zum Thema Bar­rie­re­frei­heit in der IT, bei­zu­legen. Das Durch­set­zungs­ver­fahren ist kos­tenlos. Es muss kein Rechts­bei­stand ein­ge­schaltet werden.

Kontakt:
Mi­nis­te­rium für Soziales, Ge­sund­heit,
In­te­gra­tion und Ver­brau­cher­schutz des Landes Bran­den­burg – Lan­des­be­hin­der­ten­be­auf­tragte | Durch­set­zungs­stelle
Henning-von-Treskow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
E‑Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Formelle Ge­neh­mi­gung dieser Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Gemeinde Grünheide (Mark)
Der Bür­ger­meister
Am Markt­platz 1
15537 Grünheide (Mark)

Telefon: (03362) 58 55 0
Telefax: (03362) 58 55 58  

|

Aktuelle Informationen

  • In­for­ma­tion zu den Öffnungs­zeiten des Ju­gend­clubs Kienbaum

    In­for­ma­tion zu den Öffnungs­zeiten des Ju­gend­clubs Kienbaum

    der Ju­gend­club in Kienbaum öffnet in diesen be­son­deren Zeiten ihre Türen für Kinder unter 14 Jahren ab dem 22.02.2021 wie folgt:

    ...mehr

  • Ende der Kin­der­kunst­aus­stel­lung 2020 – Abholung der Bilder

    Ende der Kin­der­kunst­aus­stel­lung 2020 – Abholung der Bilder

    Nach einer tollen Kunst­aus­stel­lung von Kin­der­kunst­werken aus dem Wett­be­werb im Frühjahr 2020 und aus dem Hort Grünheide wurden nun die Bilder im Rathaus ab­ge­hängt. Die Kinder, welche ihre Kunst­werke in den Wett­be­werb ein­reichten, können sich nun ihre Werke im Familien­zentrum Grünheide abholen. Wer seines nicht zurück haben möchte, sagt bitte Bescheid. Vielen Dank nochmal für…

    ...mehr

  • Gute Bilanz in der Ju­gend­ar­beit zur Pan­de­mie­zeit

    Gute Bilanz in der Ju­gend­ar­beit zur Pan­de­mie­zeit

    Die Jugend­koordination zieht eine gute Bilanz nach 11 Monaten Pandemie in Grünheide. Die Pandemie und die Be­schrän­kungen des Lock­downs sind für alle Kinder und Ju­gend­liche sehr schwierig, um sich in ihrer Ent­wick­lung zu ent­falten. Bereits im Frühjahr, während des ersten Lock­downs, waren die Grün­heider Ju­gend­liche sehr en­ga­giert, um diese au­ßer­ge­wöhn­liche Si­tua­tion best­mög­lich zu meistern. Sie…

    ...mehr

  • El­tern­bei­träge für Kita und Hort während des Lock­downs

    El­tern­bei­träge für Kita und Hort während des Lock­downs

    Im Rahmen des ak­tu­ellen Lock­downs wurden folgende Re­ge­lungen für die El­tern­bei­träge für Kita und Hort be­schlossen: Kita: Nimmt das Kind für den Zeitraum von min­des­tens einem Monat die ver­trag­lich ver­ein­barte Be­treu­ungs­zeit nicht oder maximal 50% in Anspruch, wird auf den El­tern­bei­trag voll­ständig bzw. hälftig ver­zichtet. Dazu muss eine schrift­liche Ver­ein­ba­rung zwischen den Eltern und dem…

    ...mehr