Im Rahmen des aktuellen Lockdowns wurden folgende Regelungen für die Elternbeiträge für Kita und Hort beschlossen:
Kita:
Nimmt das Kind für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit nicht oder maximal 50% in Anspruch, wird auf den Elternbeitrag vollständig bzw. hälftig verzichtet. Dazu muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger vorliegen. Wöchentlich werden auf einem unterschriebenen Formular die Betreuungszeit bzw. nicht-genutzte Betreuungszeit festgehalten. Die Erstattung des Elternbeitrags erfolgt zeitnah durch die Gemeinde Grünheide (Mark).
Hort:
Die Zahlung der Elternbeiträge für den Hort werden vom 04.01.2021 bis zum Ende der verordneten Schließung ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt mit Februar 2021. Bereits gezahlte Elternbeiträge für Januar 2021 werden zeitnah erstattet. Bei tatsächlicher Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt die Beitragsberechnung zu einem späteren Zeitpunkt.