Mit dem Antrag auf Bedarfsfeststellung für den bedingten Rechtsanspruch werden die Stundensätze der Kindertagesbetreuung festgesetzt. Hier erfahren Sie, was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres:
- Antrag ist immer notwendig
Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Einschulung:
- bis 30 Stunden Betreuung ist kein Antrag notwendig
- bei mehr als 30 Stunden ist ein Antrag erforderlich
Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse:
- bis 20 Stunden Betreuung ist kein Antrag notwendig
- bei mehr als 20 Stunden ist ein Antrag erforderlich
Kinder von der 5. bis zur 6. Klasse
- Antrag ist immer notwendig
Der Antrag ist bis spätestens 6 Wochen vor dem Betreuungsbeginn einzureichen.
Bei einem Wechsel in die nächste Altersstufe ist ein Folgeantrag einzureichen.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist per Post und vorab per Fax oder E‑Mail abzugeben.
Landkreis Oder-Spree
Jugendamt / Kindertagesbetreuung
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Fax: 03366 35–1599
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link: