Rechts­an­spruch auf Kin­der­ta­ges­be­treuung

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Mit dem Antrag auf Be­darfs­fest­stel­lung für den be­dingten Rechts­an­spruch werden die Stun­den­sätze der Kin­der­ta­ges­be­treuung fest­ge­setzt. Hier erfahren Sie, was bei der An­trag­stel­lung zu beachten ist.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Kinder bis zur Voll­endung des 1. Le­bens­jahres:

  • Antrag ist immer not­wendig

Kinder vom 1. Le­bens­jahr bis zur Ein­schu­lung:

  • bis 30 Stunden Be­treuung ist kein Antrag not­wendig
  • bei mehr als 30 Stunden ist ein Antrag er­for­der­lich

Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse:

  • bis 20 Stunden Be­treuung ist kein Antrag not­wendig
  • bei mehr als 20 Stunden ist ein Antrag er­for­der­lich

Kinder von der 5. bis zur 6. Klasse

  • Antrag ist immer not­wendig

Der Antrag ist bis spä­tes­tens 6 Wochen vor dem Be­treu­ungs­be­ginn ein­zu­rei­chen.

Bei einem Wechsel in die nächste Al­ters­stufe ist ein Fol­ge­an­trag ein­zu­rei­chen.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag ist per Post und vorab per Fax oder E‑Mail ab­zu­geben.

Land­kreis Oder-Spree
Ju­gendamt / Kin­der­ta­ges­be­treuung
Breit­scheids­traße 7
15848 Beeskow

Fax: 03366 35–1599

Weitere In­for­ma­tionen sowie die An­trags­for­mu­lare finden Sie unter fol­gendem Link:

https://www.landkreis-oder-spree.de/Bildung-Soziales/Jugend-Familie/Kindertagesbetreuung/index.php?&object=tx,2426.2&ModID=10&FID=2426.44.1&call=suche&kat=&ort=0&sfwort=0&NavID=2426.102&La=1

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