Kin­der­geld

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Das Kin­der­geld wird nicht au­to­ma­tisch gezahlt, sondern muss nach der Geburt bei der zu­stän­digen Fa­mi­li­en­kasse be­an­tragt werden. Für deren Be­an­tra­gung be­nö­tigen Sie die Ge­burts­ur­kunde und die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer des Kindes, welche Ihnen au­to­ma­tisch zu­ge­schickt wird.

Die Höhe des Kin­der­geldes seit Juli 2019 beträgt:

1. Kind: 204 Euro
2. Kind: 204 Euro
3.  Kind: 210 Euro
ab dem 4. Kind: 235 Euro

Der Antrag kann online aus­ge­füllt und im An­schluss per Post ver­schickt werden. Bitte schicken Sie diesen an folgende Adresse:

Agentur für Arbeit – Fa­mi­li­en­kasse
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frank­furt (Oder)

Post­an­schrift:
Fa­mi­li­en­kasse Berlin-Bran­den­burg
14465 Potsdam
Tel: 0800 4 55 55 30 (der Anruf ist für Sie kos­ten­frei)

Den Online-Antrag finden Sie unter fol­gendem Link:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antraggeburt-ui/#/

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