Das Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss nach der Geburt bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Für deren Beantragung benötigen Sie die Geburtsurkunde und die Steueridentifikationsnummer des Kindes, welche Ihnen automatisch zugeschickt wird.
Die Höhe des Kindergeldes seit Juli 2019 beträgt:
1. Kind: 204 Euro
2. Kind: 204 Euro
3. Kind: 210 Euro
ab dem 4. Kind: 235 Euro
Der Antrag kann online ausgefüllt und im Anschluss per Post verschickt werden. Bitte schicken Sie diesen an folgende Adresse:
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Heinrich-von-Stephan-Straße 2
15230 Frankfurt (Oder)
Postanschrift:
Familienkasse Berlin-Brandenburg
14465 Potsdam
Tel: 0800 4 55 55 30 (der Anruf ist für Sie kostenfrei)
Den Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antraggeburt-ui/#/