Fe­ri­en­zu­schüsse für Familien

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Jährlich können Familien mit geringem Ein­kommen Zu­schüsse für ihre Fa­mi­li­en­fe­rien be­an­tragen.  Auch Groß­el­tern, die mit ihren En­kel­kin­dern ver­reisen möchten, können be­rück­sich­tigt werden.

Mit dieser Un­ter­stüt­zung können Familien in Fe­ri­en­stätten mit An­ge­boten für die be­son­deren Be­dürf­nisse von Familien und auch in Fe­ri­en­un­ter­künfte zur Erholung im In- und Ausland fahren. Aus­ge­nommen sind Reisen zu Ver­wandten.

Wie hoch sind die Zu­schüsse?

Die Höhe der Zu­schüsse beträgt 8 Euro pro Fa­mi­li­en­mit­glied je Über­nach­tung. Die Reise muss min­des­tens 4, höchs­tens jedoch 13 Über­nach­tungen ent­halten. Die Be­zu­schus­sung ist nur einmal im Jahr möglich. 

Welche Vor­aus­set­zungen gibt es?

Be­rück­sich­tigt werden Familien mit fol­genden Vor­aus­set­zungen:

  • Wohnsitz oder stän­digem Auf­ent­halt in Bran­den­burg
  • Familien mit ge­ring­fü­gigem Ein­kommen (die Ein­kom­mens­grenzen ori­en­tieren sich an der Höhe der Re­gel­leis­tung bei ALG II/ So­zi­al­geld)
  • Familien, die So­zi­al­leis­tungen (wie ALG II), So­zi­al­geld, Leis­tungen für Bildung und Teilhabe, So­zi­al­hilfe, Kin­der­zu­schlag oder Wohngeld beziehen

Wo stelle ich den Antrag?

Die An­trags­stel­lung und Be­ar­bei­tung läuft  über das Lan­desamt für Soziales und Ver­sor­gung des Landes Bran­den­burg. Senden Sie den Antrag an folgende Adresse:

Lan­desamt für Soziales und Ver­sor­gung des Landes Bran­den­burg
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus

Telefon: 0355/ 2893 800 oder 0355/ 2893 853
E‑Mail: familienferien@lasv.brandenburg.de

Den Antrag und weitere In­for­ma­tionen finden Sie unter fol­gendem Link:

www.lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/

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