Jährlich können Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse für ihre Familienferien beantragen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen möchten, können berücksichtigt werden.
Mit dieser Unterstützung können Familien in Ferienstätten mit Angeboten für die besonderen Bedürfnisse von Familien und auch in Ferienunterkünfte zur Erholung im In- und Ausland fahren. Ausgenommen sind Reisen zu Verwandten.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Höhe der Zuschüsse beträgt 8 Euro pro Familienmitglied je Übernachtung. Die Reise muss mindestens 4, höchstens jedoch 13 Übernachtungen enthalten. Die Bezuschussung ist nur einmal im Jahr möglich.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Berücksichtigt werden Familien mit folgenden Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder ständigem Aufenthalt in Brandenburg
- Familien mit geringfügigem Einkommen (die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Höhe der Regelleistung bei ALG II/ Sozialgeld)
- Familien, die Sozialleistungen (wie ALG II), Sozialgeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen
Wo stelle ich den Antrag?
Die Antragsstellung und Bearbeitung läuft über das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg. Senden Sie den Antrag an folgende Adresse:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
Telefon: 0355/ 2893 800 oder 0355/ 2893 853
E‑Mail: familienferien@lasv.brandenburg.de
Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: