El­tern­geld und El­tern­geld­Plus

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Familienzentrum Grünheide
Auf dem Löcknitzcampus
An der Löcknitz 8
15537 Grünheide (Mark)

03362 - 8860480

geöffnet Montag - Freitag jeweils von 8 - 20 Uhr
Sprechzeiten Freitag 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung

Das El­tern­geld ist eine fi­nan­zi­eller Aus­gleich, wenn Eltern während der El­tern­zeit Ein­kom­mens­ein­bußen haben. El­tern­geld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Ein­kommen hatten.

Vor­aus­set­zung für den Erhalt von El­tern­geld ist, dass das Kind vom An­trags­steller betreut wird und im selben Haus­halt lebt. Während dieser Zeit darf nicht oder maximal 30 Stunden die Woche ge­ar­beitet werden. Der An­trags­steller und das Kind müssen zudem in Deutsch­land leben.

Das El­tern­geld kann ab der Geburt des Kindes bezogen werden und wird mo­nat­lich aus­ge­zahlt. Die Rech­nung erfolgt jedoch nicht nach Ka­len­der­mo­naten, sondern nach Le­bens­mo­naten des Kindes (be­gin­nend mit dem Tag der Geburt des Kindes).

Das El­tern­geld gibt es in drei Va­ri­anten:

  1. Ba­sis­eltern­geld
  2. El­tern­geld­Plus
  3. Part­ner­schafts­bonus

Was ist das Ba­sis­eltern­geld?

Das Ba­sis­eltern­geld wird für bis zu 12 Monate als Ver­dienst­aus­fall für einen El­tern­teil gezahlt. Wenn der andere El­tern­teil eben­falls 2 Monate El­tern­geld be­an­tragt, können ins­ge­samt 14 Monate El­tern­geld bezogen werden. Die 14 Monate können dann nach eigenen Wün­schen un­ter­ein­ander auf­ge­teilt und im Antrag fest­ge­halten werden. 

Was ist das El­tern­geld­Plus?

Das El­tern­geld­Plus kann doppelt so lange wie das Ba­sis­eltern­geld bezogen werden. Statt ein Monat nach Ba­sis­eltern­geld können dann 2 Monate El­tern­geld­Plus bezogen werden. Die Zahlung wird somit um die ent­spre­chenden Monate ge­streckt. Vor­aus­set­zung dafür ist jedoch, dass beide El­tern­teile in diesen Monaten in Teil­zeit ar­beiten.

Auch als Al­lein­er­zie­hende können Sie das El­tern­geld­Plus er­halten.

Was ist der Part­ner­schafts­bonus?

Mit dem Part­ner­schafts­bonus können beide El­tern­teile 4 zu­sätz­liche Monate mit El­tern­geld­Plus er­halten. Dies ist jedoch nur in 4 auf­ein­an­der­fol­genden Monaten möglich. Vor­aus­set­zung ist auch hier, dass beide El­tern­teile in Teil­zeit ar­beiten, also min­des­tens 25 Stunden pro Woche und maximal 30 Stunden pro Woche.

Auch Al­lein­er­zie­hende können diesen Bonus be­an­tragen.

Wo muss der Antrag ge­stellt werden?

Ab sofort können die El­tern­geld­an­träge auch online unter www.elterngeld-digital.de aus­ge­füllt werden.

Für die Be­ar­bei­tung ist das Ju­gendamt zu­ständig.

Für Ein­wohner aus dem Land­kreis Oder-Spree lautet:

Land­krei Oder-Spree
Ju­gendamt – El­tern­geld
Breit­scheids­traße 7
15848 Beeskow

Bei all­ge­meinen Fragen zum El­tern­geld oder Hilfe bei der An­trags­stel­lung können Sie gerne die Be­ra­tungs­an­ge­bote des Eltern-Kind-Zen­trums sowie des Lokalen Bünd­nisses für Familie Grünheide (Mark) in An­spruch nehmen.

Weitere In­for­ma­tionen zu dem Thema finden Sie auf den Seiten des Fa­mi­li­en­por­tals des Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­riums unter fol­gendem Link: 

https://familienportal.de/

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