Das Elterngeld ist eine finanzieller Ausgleich, wenn Eltern während der Elternzeit Einkommenseinbußen haben. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Voraussetzung für den Erhalt von Elterngeld ist, dass das Kind vom Antragssteller betreut wird und im selben Haushalt lebt. Während dieser Zeit darf nicht oder maximal 30 Stunden die Woche gearbeitet werden. Der Antragssteller und das Kind müssen zudem in Deutschland leben.
Das Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes bezogen werden und wird monatlich ausgezahlt. Die Rechnung erfolgt jedoch nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes (beginnend mit dem Tag der Geburt des Kindes).
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Was ist das Basiselterngeld?
Das Basiselterngeld wird für bis zu 12 Monate als Verdienstausfall für einen Elternteil gezahlt. Wenn der andere Elternteil ebenfalls 2 Monate Elterngeld beantragt, können insgesamt 14 Monate Elterngeld bezogen werden. Die 14 Monate können dann nach eigenen Wünschen untereinander aufgeteilt und im Antrag festgehalten werden.
Was ist das ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden. Statt ein Monat nach Basiselterngeld können dann 2 Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Die Zahlung wird somit um die entsprechenden Monate gestreckt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass beide Elternteile in diesen Monaten in Teilzeit arbeiten.
Auch als Alleinerziehende können Sie das ElterngeldPlus erhalten.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Mit dem Partnerschaftsbonus können beide Elternteile 4 zusätzliche Monate mit ElterngeldPlus erhalten. Dies ist jedoch nur in 4 aufeinanderfolgenden Monaten möglich. Voraussetzung ist auch hier, dass beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, also mindestens 25 Stunden pro Woche und maximal 30 Stunden pro Woche.
Auch Alleinerziehende können diesen Bonus beantragen.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Ab sofort können die Elterngeldanträge auch online unter www.elterngeld-digital.de ausgefüllt werden.
Für die Bearbeitung ist das Jugendamt zuständig.
Für Einwohner aus dem Landkreis Oder-Spree lautet:
Landkrei Oder-Spree
Jugendamt – Elterngeld
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Bei allgemeinen Fragen zum Elterngeld oder Hilfe bei der Antragsstellung können Sie gerne die Beratungsangebote des Eltern-Kind-Zentrums sowie des Lokalen Bündnisses für Familie Grünheide (Mark) in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den Seiten des Familienportals des Bundesfamilienministeriums unter folgendem Link: