Im Zuge des Bildungspakets können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zum Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft beantragen.
Welche Leistungen gibt es?
Folgende Leistungen werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bezuschusst bzw. übernommen:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf
- Lernförderung
- Mittagessen für Schüler/innen und Kinder in Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Wer bekommt die Leistungen?
Berechtigt für die Leistungen sind Kinder und Jugendliche aus Familien die folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld (nach SGB II)
- Sozialhilfe (nach SGB XII), Kinderzuschlag, Wohngeld
- Asylbewerberleistung
Voraussetzung ist zudem, dass Kinder und Jugendliche nicht alter als 25 Jahre und ohne Ausbildungsvergütung sind. Leistungen zum Mitmachen bei Kultur, Sport und Freizeit werden nur an Minderjährige gewährt.
Wie beantrage ich die Leistung?
Die Beantragung der Leistung erfolgt über das kommunale Jobcenter bzw., beim Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration Oder-Spree.
Die Anträge können per Post oder persönlich abgegeben werden. Eine Beantragung über E‑Mail ist nicht möglich.
Regionalstelle Erkner
PRO Arbeit – kommunales Jobcenter Oder-Spree
Regionalstelle Erkner
Ladestraße 1
15537 Erkner
Telefon: 03362 2999–4899
Fax: 03362 2999–4850
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35–2301
Fax: 03366 35–2309
Weitere Fragen und entsprechende Anträge finden Sie unter folgendem Link: